Für den Fall, dass Sie bei dem Verkehrsunfall als Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt gewesen sind und sich dabei Verletzungen zugezogen haben, raten wir Ihnen sich bei den ARG-Sachverständigen zu melden. Wir arbeiten mit professionellen Rechtsanwälten zusammen, die ebenfalls an Recht Glauben und wissen dies durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht von den Versicherungen mit Einmalzahlungen abspeisen. Sie können sich gerne melden und die ARG-Sachverständigen beraten Sie gerne kostenlos.

Grundsätzlich gilt für den Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 195 BGB eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattfand und das Opfer Kenntnis vom Schädiger erlangte.