Bei einem schweren Verkehrsunfall, kann es vorkommen, dass die Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen, da diese entweder nicht mehr verkehrssicher oder nicht fahrbereit sind. Die Kosten für das Abschleppunternehmen müssen Sie leider als Auftraggeber vor Ort begleichen. Sie erhalten gegen Zahlung eine Quittung. Diese Quittung heben Sie bitte auf und geben es den ARG-Sachverständigen, sobald diese Ihr Unfallgutachten erstellen. Die ARG-Sachverständigen werden die Quittung dem Unfallgutachten beilegen und die Erstattung des Betrages von der Versicherung für Sie einfordern.