Als Wertminderung wird der Wert bezeichnet, der anhand der nachfolgenden Parameter ermittelt wird. Dieser Wert steht Ihnen als Geschädigter zu, da auch durch eine professionelle Reparatur das Fahrzeug nichts desto trotz ein Unfallwagen ab dem Zeitpunkt des Verkehrsunfalls ist. Es ist verständlich, dass ein Fahrzeug mit einem reparierten Unfallschaden nicht für denselben Preis veräußert wird, wie ein unfallfreies Fahrzeug. Besonders Fahrzeuge die zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre sind und eine Laufleistung von unter 100.000 Km aufweisen, können von der Wertminderung profitieren. Bei Erfüllen dieser Voraussetzungen haben unsere Kunden einen Anspruch auf eine attraktive Wertminderung.

 

 

WBW Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt einschließlich der MwSt.

%-Klasse Schadenintensität, Klassifizierung des Schadens

M-Wert Korrekturfaktor Marktgängigkeit

K-Faktor Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden

 

BVSK-Wertminderungsmodell

Wertminderung = WBW ( % – Klasse + M – Wert) K – Faktor  :100%

Wertminderung = 12.800€ ( 1,5% +1%)x1 : 100% = 320€

Die Wertminderung beträgt in diesem Beispiel laut Berechnung nach BVSK Tabelle 320,00€.

· Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt 12.800 €

· Die Schadensintensität wurde mit 1,5% berechnet, da dieser Wert für leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten angemessen ist.

· Der Korrekturfaktor Marktgängigkeit wurde mit 1% berechnet, da das Fahrzeug meiner Meinung nach keine gute Marktgängigkeit aufweist.

· Der K-Faktor wurde mit der Zahl 1 versehen, die die Zahl für keine Vorschäden zählt. Das Fahrzeug war Unfallfrei und ist deshalb in der Gruppe 1 zuzuordnen.