Falls Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden aufweist, dann haben Sie Anspruch auf An- und Abmeldekosten für Ihr Fahrzeug. Die meisten Versicherungen erwarten Quittungen von der Zulassungsstelle. Bei uns benötigen Sie keine Quittungen. Die Rechtsprechung spricht Ihnen Beträge zwischen 60,00€ und 80,00€ zu. Wir berechnen in unseren Gutachten eine pauschale An- und Abmeldegebühr von 80,00€. Dieser Betrag wird zu dem Schaden im Unfallgutachten addiert.