Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturschaden zzgl. der Wertminderung über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt.

Totalschaden

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3
Wiederbeschaffungswert 5000€ 8000€ 5000€
Reparaturschaden 3500€ 8500€ 7000€
Wertminderung 500€ 300€ 200€
Schaden in Prozent 80% 110% 144%
Beurteilung Reparaturschaden Reparaturschaden Totalschaden

Auffällig ist, dass das Beispiel 2 mit einem Reparaturschaden zzgl. Wertminderung einen Schaden von 110% aufweist und dies noch als Reparaturschaden eingestuft werden kann. Dies ist in diesem Fall nur möglich, weil in diesem Fall die 130% Regel greift. Obwohl der Schaden mit 110% auch als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft werden kann, ist es in diesem Fall möglich auf Reparatur abzurechnen. In diesem Fall muss exakt wie im Gutachten repariert werden. Jede erwähnte Schraube im Unfallgutachten muss auch ausgetauscht werden. Nur dann besteht die Möglichkeit bis zu einem Schaden von 130% zu reparieren. Bei einem Schaden über die 130% Grenze liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Da gibt es nicht mehr die Möglichkeit zu reparieren. Es muss auf Totalschaden Basis abgerechnet werden.