Die Reparaturkosten werden von den ARG-Sachverständigen bestimmt. Dabei können Sie den ARG-Sachverständigen vollständig vertrauen, dass auch die kleinste Schraube nicht ausgelassen wird. Sollten während der Reparatur weitere Schäden sichtbar werden, die vorher nicht ersichtlich waren, dann bitten wir Sie die ARG-Sachverständigen zu informieren. Der neu entdeckte Unfallschaden kann im Kfz-Gutachten hinzugefügt werden. Dieser Fall kommt sehr selten vor, kann jedoch bei unübersichtlichen Schaden in Ausnahmefällen vorkommen. Wichtig ist, dass Sie die ARG-Sachverständigen darüber in Kenntnis setzen.