Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Diese sind: Erstzulassung, Baujahr, Kilometerstand, KW Leistung, Getriebeart, besondere Ausstattung, Anzahl der Vorbesitzer und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs nur 1 Sekunde vor dem Verkehrsunfall. Anhand dieser Faktoren und der aktuellen Marktlage ermitteln die ARG-Sachverständigen den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.